Liebe Gemeinde,
mein Sohn ist 16 Jahre alt und möchte nun in die Freiwillige Feuerwehr eintreten. Die Feuerwehr ist eine Hilfsorganisation, allerdings ist sie bei uns im Dorf auch für ihre Feierlichkeiten bekannt, bei denen die Unterhaltung nur aus alkoholische Geränken besteht. Sind Sie der Meinung, dass ich ihm erlauben sollte in die Freiwillige Feuerwehr einzutreten?
Hilfe suchend
Bruno Müller
Freiwillige Feuerwehr
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Der Schuetzer
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Re: Freiwillige Feuerwehr
Werter Herr Müller,
nur weil dort Alkohol ausgegeben wird, heißt das ja nicht dass Ihr Sohn auch welchen trinken würde. Mit 16 Jahren darf er aber schon Alkohol konsumieren. Mein Freund ist ebenfalls bei der Freiwilligen Feuerwehr, seine Schwestern auch. Noch nie trank er dort Alkohol, obwohl er es dürfte. Wieso sollte Ihr Sohn also nicht eintreten? Dort lernt man auch viele wichtige Dinge, die man später gebrauchen kann. Fragen Sie Ihren Sohn doch erst einmal, wieso er zur Feuerwehr möchte.
Yasmin
nur weil dort Alkohol ausgegeben wird, heißt das ja nicht dass Ihr Sohn auch welchen trinken würde. Mit 16 Jahren darf er aber schon Alkohol konsumieren. Mein Freund ist ebenfalls bei der Freiwilligen Feuerwehr, seine Schwestern auch. Noch nie trank er dort Alkohol, obwohl er es dürfte. Wieso sollte Ihr Sohn also nicht eintreten? Dort lernt man auch viele wichtige Dinge, die man später gebrauchen kann. Fragen Sie Ihren Sohn doch erst einmal, wieso er zur Feuerwehr möchte.
Yasmin
Zweifle an der Sonne Klarheit, zweifle an der Sterne Licht, zweifle ob lügen kann die Wahrheit, nur an meiner Liebe nicht. (Shakespeare)
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Karl-Roland Baumer
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Re: Freiwillige Feuerwehr
Werter Herr,
Da auch ich in unserer Gemeinde Mitglied der Feuerwehr bin, kann ich Ihnen versichern, dass dienstliche und außerdienstliche Aktivitäten streng getrennt werden. Ich würde mich freuen, wenn Ihr Sohn diesen Weg geht, um das Gebot der Nächstenliebe auszuleben.
Beruhigend,
Karl-Roland Baumer
Da auch ich in unserer Gemeinde Mitglied der Feuerwehr bin, kann ich Ihnen versichern, dass dienstliche und außerdienstliche Aktivitäten streng getrennt werden. Ich würde mich freuen, wenn Ihr Sohn diesen Weg geht, um das Gebot der Nächstenliebe auszuleben.
Beruhigend,
Karl-Roland Baumer
- Martin Berger
- Faust Gottes
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- Registriert: Sa 10. Okt 2009, 20:21
Re: Freiwillige Feuerwehr
Werte Herren,
das Thema Feuerwehr muß differenziert betrachtet werden. Zwar ist die Organisiation grundsätzlich löblich, was auch der schöne Spruch "Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr!" vermuten läßt, aber es gilt auch zwischen gutem und schlechtem Feuer zu unterscheiden. Schleudert der HERR Blitze bzw. Feuer und Schwefel vom Himmel, dann wäre es gegen den Willen des HERRn, wenn die Feuerwehr hier eingreifen würde, denn schließlich sandte er selbst das Feuer. Da der HERR unfehlbar ist, haben wir nicht zu hinterfragen, welchen Grund der Allmächtige für sein Handeln hat. In anderen Fällen, beispielsweise wenn ein gottloser Brandstifter ein Haus anzündet, darf die Feuerwehr natürlich helfend eingreifen.
Anmerkend,
Martin Berger
das Thema Feuerwehr muß differenziert betrachtet werden. Zwar ist die Organisiation grundsätzlich löblich, was auch der schöne Spruch "Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr!" vermuten läßt, aber es gilt auch zwischen gutem und schlechtem Feuer zu unterscheiden. Schleudert der HERR Blitze bzw. Feuer und Schwefel vom Himmel, dann wäre es gegen den Willen des HERRn, wenn die Feuerwehr hier eingreifen würde, denn schließlich sandte er selbst das Feuer. Da der HERR unfehlbar ist, haben wir nicht zu hinterfragen, welchen Grund der Allmächtige für sein Handeln hat. In anderen Fällen, beispielsweise wenn ein gottloser Brandstifter ein Haus anzündet, darf die Feuerwehr natürlich helfend eingreifen.
Anmerkend,
Martin Berger
Der Friede sei mit euch.
- Rohrstockfreund
- Stammgast
- Beiträge: 357
- Registriert: Fr 10. Jan 2014, 15:52
Re: Freiwillige Feuerwehr
Werter Herr Berger,
was aber wenn ein gottloser Tunichtgut eine solche Gewitternacht ausnutzt, und ein Haus anzündet. Woran erkennt die herbeigerufene Feuerwehr ob es das Werk Gottes oder das eines Bösewichtes war? Sollte im Zweifel gelöscht werden? Fragend Rohrstockfreund.
was aber wenn ein gottloser Tunichtgut eine solche Gewitternacht ausnutzt, und ein Haus anzündet. Woran erkennt die herbeigerufene Feuerwehr ob es das Werk Gottes oder das eines Bösewichtes war? Sollte im Zweifel gelöscht werden? Fragend Rohrstockfreund.
Stacheldraht und Heil'ge Schrift,
am Kopf den Atheisten trifft.
So sehr er schreit und sich auch wehrt,
er wird per Wurfbibel bekehrt.
am Kopf den Atheisten trifft.
So sehr er schreit und sich auch wehrt,
er wird per Wurfbibel bekehrt.
- Franz-Joseph von Schnabel
- Ochsenbauer
- Beiträge: 9669
- Registriert: Mi 20. Okt 2010, 16:46
Re: Freiwillige Feuerwehr
Werte Herren,
dies ist wahrhaft ein schwieriger theologischer Disput.
Könnte es nicht auch sein, daß der HERR mit seinem plötzlichen Blitzschlag nur den Fleiß der flinken Feuerwehrmänner prüfen wollte?
Sodaß ein Niederbrennen des getroffenen Gebäudes lediglich eine Strafe für die Faulheit der unlöblichen Löschtruppen wäre?
Der Wille des HERRn ist unergründlich.
Eine Versicherung abschließend,
Schnabel
dies ist wahrhaft ein schwieriger theologischer Disput.
Könnte es nicht auch sein, daß der HERR mit seinem plötzlichen Blitzschlag nur den Fleiß der flinken Feuerwehrmänner prüfen wollte?
Sodaß ein Niederbrennen des getroffenen Gebäudes lediglich eine Strafe für die Faulheit der unlöblichen Löschtruppen wäre?
Der Wille des HERRn ist unergründlich.
Eine Versicherung abschließend,
Schnabel