Der bekennende Terrorist und Rädelsführer, der bei einer Demonstration im Dezember 2013 Sachschäden in unvorstellbarem Ausmaß verursachte und linkslinke Kriminelle zu unchristlichen Untaten anstiftete, wurde heute zu 12 Monaten Haft verurteilt.
Der Skandal? Die Haft ist nur teilbedingt, was bedeutet, dass sich dieser Drahtzieher des organisierten Verbrechens bereits wieder auf freiem Fuß befindet, da das bedingte Strafausmaß die bereits abgesessene Untersuchungshaft unterschreitet.

(Der gefährliche Kriminelle musste stets von Kriminalbeamten beaufsichtigt werden. Bildquelle)

(Der kriminelle Block um den Schwerkriminellen, bei der Demonstration im Dezember. Bildquelle)
Dass dieser milde gerichtliche Beschluss nicht im Sinne des HERRn ist, muss hier kaum Erwähnung finden. Ein Mensch, der mit Mistkübeln und Steinen wirft, um Schaufenster zu zerstören und seine Mitmenschen zu verletzen, darf nicht auf freien Fuß gelangen. Wir lesen in der Heiligen Schrift:
Der Herr prüft Gerechte und Frevler; wer Gewalttat liebt, den hasst er aus tiefster Seele.
(Psalm 11,5)
Herr Richter, Sie haben doch Beziehungen zur Anwaltskanzlei Gottlob & Partner. Könnten Sie nicht bewirken, dass gegen diesen Diener des Leibhaftigen erneut eine Anklage erwirkt wird? Herr Gottlob hat doch sicherlich einige befreundete Staatsanwälte in seinem Bekanntenkreis?
Es fürchtet um die Sicherheit der Bürger,
Ihr Sören Korschio