Herr Müller!
Bevor wir über die Verweilzeit Ihrer Frau im Internetz reden, erst einmal die wichtigste aller Fragen: Wie alt sind Sie und wie alt ist Ihre Frau?
Abhängig davon, kann beurteilt werden, wie lange Ihre Frau, selbstredend unter Ihrer Aufsicht, im Internetz stehsegeln darf.
Richtig ist, daß Sie hauptsächlich die arche-internetz-Seite aufrufen sollten, zu Ihrer Erbaulichkeit und Belehrung.
Sollte es für Ihre Frau notwendig sein, aus welchen unverständlichen Gründen auch immer, andere Seiten aufrufen zu wollen, sollte dies zuvor auf Redlichkeit und Keuschheit überprüft werden. Die einzig richtige Lösung hierfür ist der Besuch folgender Netzseite:
http://netzwacht.net/.
Dort finden Sie von unserem höchstgeachteten Herrn Grillmeister eine Datenbank, in welcher Sie die Redlichkeit der von Ihrem Weib gewünschten Zieladresse
vor 
Öffnen selbiger überprüfen lassen sollten. Sollte sich die Netzadresse als unredlich erweisen, sollten Sie diese Seite blockieren und nachgerade nicht öffnen.
Belehrend auf Antwort wartend
Opa Rauschebart