Sohn verkehrt mit rothaarigem Hexenweib

Hier können Sie um christlichen Rat ersuchen und Ihre Sünden beichten.
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Doktor Kurt Hochmuth
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Sohn verkehrt mit rothaarigem Hexenweib

Beitrag von Doktor Kurt Hochmuth »

Meine liebe Christengemeinde!

Mein kleiner Sohn – gerade knappe 20 Jahre jung und Studiosus der Humanmedizin in Heidelberg – kam unlängst zu Vater und Mutter und offenbarte einen riesigen Knutschfleck am Hals. Bestürzt nahmen wir die Unzuchthandlungen unseres Buben zur Kenntnis und unsere Gedanken schweiften ab in jene verhängnisvolle Nacht der Sünde mit einer – wie wir vermuten – rothaarigen Weibsperson. Weitere Sauge- und Wundmale konnten wir an seinem Körper vorerst nicht erkennen. Unsere Frage an erfahrene Sittenwächter lautet schlicht und einfach: Wie bringen wir den unreifen Knaben wieder auf den Weg der Tugend und fort von den frevelhaften Verführungen der Fleischeslust bzw. ist in diesem Fall eine strenge Züchtigung mit dem Rohrstock oder besser langfristige Buße angebracht?

Wir (mein Eheweib Hildgund und ich) erbitten ehebaldige und hilfreiche Antwort

demütig und ergeben grüssend

Doktor Kurt Hochmuth
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Sören Korschio
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Re: Sündige Jugend!

Beitrag von Sören Korschio »

Werter Herr Hochmuth!

Zuallererst einmal die Frage: Sind Sie von Sinnen, zum Kreuzdonnerwetter!? Der HERR hasst Ärzte und Mediziner, warum sollten Sie als vermeintlich züchtiger Christenmensch Ihren Sohn zu einem derartigen Studium zwingen?!

Ich kann Ihnen nur raten, sich mit beherzter Seele und gestähltem Rohrstock Ihres Sohnes anzunehmen. Gegebenenfalls ist es sogar möglich Strafanzeige bei der Exekutive zu erstatten, da es sich um eine Vergewaltigung Ihres Sohnes von der rothaarigen Hexe (Ihr Sohn ist unter 25 Jahre alt) handeln könnte.

Der HERR steh Ihnen in diesen schrecklichen Zeiten bei!

Amen!

Ihr Sören Korschio
"Die Jugend will Keile!" - Prof. Martin Zahnbeisser
Friedbertina
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Re: Sohn verkehrt mit rothaarigem Hexenweib

Beitrag von Friedbertina »

Werter Herr Hochmuth,

in allem Gesagten kann ich mich dem werten Sören Korschio nur anschließen.

Ein gesegnetes Amen an ihre Familie,
Friedbertina und Arifriedus
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pepe Lantschner
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Re: Sohn verkehrt mit rothaarigem Hexenweib

Beitrag von pepe Lantschner »

Herr Hochmut

Sie Vemuten...

Und ausserdem ist Ihr Sohn schon volljährig und kann tun und lassen was er will.
Und nicht einmal Sie können auch nur das Geringste dagegen tun.

Belehrend,
Josef
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Martin Berger
Faust Gottes
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Re: Sohn verkehrt mit rothaarigem Hexenweib

Beitrag von Martin Berger »

DeppDepp Lantschner,

Sechs ist nur zum Zwecke der Fortpflanzung erlaubt. Perverse Spielerei, die nur dem Lustgewinn dienen, sind unredlich und deshalb verabscheuungswürdig. Der 20-jährige Knabe hat außerdem gerade einmal die Hälfte des Alters errreicht, ab dem man Sechs haben darf. Andersfalls gehen aus diesem Akt der Unzucht Subjekte hervor, die man im Allgemeinen als Kevin, Tschastin (unredlich: Justin) oder Chantal kennt, also strohdumme, potentielle Hartz4-Empfänger. Wäre das allein schon schlimm genug, muß man sich auch ausmalen, was die Zukunft bringt. Denn die Kevins, Tschastins und Chantals zeugen Kinder (oftmals gar mit ihrem Bruder/ihrer Schwester), die, auch wenn es kaum vorstellbar ist, noch dümmer sind als sie selbst.

Aufklärend,
Martin Berger
Der Friede sei mit euch.
Korhil
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Re: Sohn verkehrt mit rothaarigem Hexenweib

Beitrag von Korhil »

Herr Hochmuth,
Sie "vermuten",dass es sich um eine rothaarige Person handelt?
Wie genau kommen sie auf diese Hypothese?
Haben sie ein Bild von ihr gesehen oder hat ihr Sohn sie ihnen beschrieben?
Wenn nicht, dann zeugt ihre Aussage von Vorurteilen und keinerlei Toleranzvermögen , da Sie anscheinend nur rothaarigen Personen so etwas zutrauen.
Und dass die Frau eine Hexe sein soll, schließen sie darauf, weil Sie denken das sie rothaarig ist?
Wenn ja, zeugt das von Vorurteilen, die in diesem Brett absolut unangebracht sind.

Herr Berger,

sie hegen anscheinend Hass gegen die heutige Generation.
Entschuldigung Herr Berger, aber Idioten gab es in jeder Generation, nehmen wir zum Beispiel die Generationen 1920/30, diese folgten praktisch blind (natürlich mit ausnahmen) einem Mann, dessen Ziel die Ausrottung eines Großteils von Gottes Schöpfung war. Es gab und es wird immer einen gewissen Prozentsatz an Idioten in den Generationen geben, und nur dass er vielleicht in dieser Generation wieder steigt ist kein Grund die Generation zu verachten. Der Hauptgrund für diese schlagartige Veränderung in der Generation ist wahrscheinlich der extreme technologische Fortschritt in den letzten Jahrzehnten. Aber keine Sorge, dies wird sich wieder legen, dieser Aufruhr wird sich legen wenn die nächste Generation kommt und man sich an diese Technologien gewöhnt hat.

Grüße,
Korhil

Post Scriptum:
Als eingedeutschte Version von Justin ist meiner Meinung nach Justinian vorzuziehen als Tschastin, aber das nur am Rande.
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pepe Lantschner
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Re: Sohn verkehrt mit rothaarigem Hexenweib

Beitrag von pepe Lantschner »

Martin Berger hat geschrieben:DeppDepp Lantschner,

Sechs ist nur zum Zwecke der Fortpflanzung erlaubt. Der 20-jährige Knabe hat außerdem gerade einmal die Hälfte des Alters errreicht, ab dem man Sechs haben darf.
Aufklärend,
Martin Berger
Sie Erlauben es nur zum Zweck der Fortpflanzung
Und ich wiederhole, dass man mit 18 Jahren volljährig ist und Tun und Lassen darf, was man will

auch Aufklärend
Josef
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Eichenherz
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Re: Sohn verkehrt mit rothaarigem Hexenweib

Beitrag von Eichenherz »

Kindchen Lantschner,

wundern Sie sich nicht, wenn Sie mit dieser Einstellung im Schwefelsee brutzeln werden!
Ich rate Ihnen, sich direkt in ein Kloster einweisen zu lassen und sich gediegen selbst zu geißeln.

Für Sie betend,
Helmut
Wer seine Rute schont, der hasst seinen Sohn. Wer ihn liebt, sollte ihn schon von klein auf züchtigen. (Spr 13,24)
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Sören Korschio
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Re: Sohn verkehrt mit rothaarigem Hexenweib

Beitrag von Sören Korschio »

Trottel Lantscher!

Mit 18 Jahren ist man mitnichten volljährig. Ich konstatiere hier betonend, dass eine Festigung im Glauben frühestens im 25. Lebensjahr und strikten Instruierungen abgeschlossen werden kann!

Zurechtweisend,
Ihr Sören Korschio
"Die Jugend will Keile!" - Prof. Martin Zahnbeisser
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pepe Lantschner
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Re: Sohn verkehrt mit rothaarigem Hexenweib

Beitrag von pepe Lantschner »

Liebe Herren

Laut Wikepedia ist
In Deutschland wird die Volljährigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erlangt, § 2 BGB. Damit wird die Person voll geschäftsfähig und erhält zugleich das passive Wahlrecht auf kommunaler und Bundesebene (Art. 38 Abs. 2 Satz 1 GG). Auf Landesebene liegt das Alter für die Wählbarkeit nur in Hessen bei 21 Jahren (Art. 75 Abs. 2 Verfassung des Landes Hessen), in allen übrigen Ländern bei 18 Jahren.

belehrend,
Josef
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Siegbert Witte
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Re: Sohn verkehrt mit rothaarigem Hexenweib

Beitrag von Siegbert Witte »

Tölpel Josef pepe Lantscher,

Erstens: Wikipedia ist keine reputable Quelle. Jeder Tölpel, wie Sie einer sind, kann dort seine Thesen verbreiten.

Zweitens: Es mag sein, dass man in Deutschland mit 18 Jahren formell "volljährig" ist. Hier ist aber die geistige oder geistliche Reife gemeint, die, wie Lehrmeister Korschio bereits erwähnte, frühestens ab dem 25. Lebensjahr erreicht werden kann.

Den "belehrenden" Josef freundlich hinweisend,

S. Witte.
In dubio pro deo.
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Winfried Liebmut
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Re: Sohn verkehrt mit rothaarigem Hexenweib

Beitrag von Winfried Liebmut »

So ein 18 Jahre junger Knabe weis doch noch gar nicht was er eigentlich anstellt.
Erwachsen ist nur, wer in seinem Glauben als Christ gefestigt ist und den frommen Weg des HERRn geht. Die ist für junge Burschen unter 25 Jahren unmöglich.

Aufklärend,
Liebmut
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